Die Zukunft der Bahn in der Scheune.
In der lokalen Presse (Badische Zeitung) gab es am 6. Juli 2026 einen Zeitungsbericht zur möglichen Zukunft unserer Anlage.
Unsere Information dazu:
Es freut uns, dass sich inzwischen eine realistische Perspektive abzeichnet: Die Anlage könnte künftig im Museum in Seebrugg eine neue Heimat finden. Damit wäre ein wichtiger Schritt getan.
Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. Mehrere Punkte sind weiterhin offen, sodass bislang keine Verträge unterzeichnet werden konnten.
Unabhängig davon haben wir für uns eine Entscheidung getroffen: Wir werden die Bahn in der Scheune Ende Oktober schließen.
Nach vielen Jahren intensiver Arbeit möchten wir den Zeitpunkt unseres Abschieds nun selbst bestimmen. Deshalb wird es über Ende Oktober hinaus keinen weiteren Betrieb der Scheune geben.
Wir hoffen, dass die noch offenen Fragen geklärt werden können und die Anlage in Seebrugg eine Zukunft erhält. Sobald es hierzu Verbindliches gibt, werden wir darüber informieren.
Bis dahin danken wir allen, die die Bahn in der Scheune über so viele Jahre begleitet und unterstützt haben.
Ergänzung zum Bericht der Badischen Zeitung vom 30. Juli 2026
In dem weiteren Bericht zur Schließung in Offnadingen und zur Zukunft der Bahn in der Scheune heißt es:
»Gibt es keinen Umzug nach Seebrugg, wird die Modellbahnanlage auch nicht in die Pfalz erweitert und umgebaut. Hierfür wären zwei Jahre angedacht, so Hagemann.«
Diese Formulierung – möglicherweise durch eine Kürzung im Text entstanden – kann zu einem Missverständnis führen. Die Pfalz ist kein mögliches Ziel der Anlage.
Falls die Modellbahnanlage nach Seebrugg überführt wird, müssen Teile der Anlage entsprechend umgebaut werden. Dieser Umbau würde in der Werkstatt von LokstoreDigital in Dörrenbach in der Pfalz erfolgen. Von dort würden die betreffenden Anlagenteile nach Seebrugg transportiert und dort eingebaut.
Kommt der Transfer nach Seebrugg nicht zustande, muss das Kuratorium der Dieter-Bertelsmann-Stiftung satzungsgemäß über die anderweitige Verwendung der Anlage entscheiden.